Teilnahmebedingungen

für die nutzung der MOIN CARD-Kundenkarte

Teilnahmebedingungen

§ 1 Veranstalter

Das Gewinnspiel „Werde(r) Einlaufkind“ wird von der J. Bünting Beteiligungs AG, Brunnenstraße 37, 26789 Leer/Ostfriesland durchgeführt. Das Gewinnspiel richtet sich an die Kunden der Märkte der Combi-Verbrauchermarkt Einkaufsstätte GmbH & Co. KG und der FamCom Verbrauchermärkte GmbH & Co. KG. Das Gewinnspiel ist an keinen Kauf gekoppelt.

 

§ 2 Gewinnspielablauf

Einfach das Formular auf https://www.moincard.de/einlaufkinder ausfüllen. Unter allen Einsendungen werden insgesamt elf Einlaufkinder für das Spiel Werder Bremen gegen TSG Hoffenheim am 10. Januar 2026 gezogen und benachrichtigt.

Aktionszeitraum: 01.11.2025 bis zum 06.12.2025

Teilnahmeschluss ist der 06.12.2025 um 23:59 Uhr.

 

§ 3 Gewinne

Unter allen Teilnehmern (junge Werder-Fans zwischen 6 und 13 Jahren) werden elf Einlaufkinder für das Spiel Werder Bremen gegen TSG Hoffenheim am 10. Januar 2026 im WESERSTADION ausgewählt. Die Anreise zum Bundesligaspiel ist nicht im Gewinn enthalten und ist vom Gewinner bzw. den Erziehungsberechtigten selber zu organisieren. Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen. Die Gewinnansprüche sind nicht übertragbar.

 

§ 4 Teilnahmeberechtigung

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich online über die Aktionswebsite www.moincard.de/einlaufkinder möglich.

Die Teilnahme erfolgt durch die Angabe von personenbezogenen Daten (Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse der Erziehungsberechtigten, MOIN CARD Nummer sowie Name und Alter des Kindes).

Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person im Alter von 6 bis 13 Jahren mit Zustimmung der gesetzlichen Erziehungsberechtigten, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Mitarbeiter/-innen der J. Bünting Beteiligungs AG, deren angeschlossenen Unternehmen und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme über Teilnahme- oder Gewinnspielanmeldungsdienste ist ausgeschlossen. Mehrfachteilnahmen sind nicht möglich.

Die Teilnahme über Dritte, die gewerblich die Teilnahme an Gewinnspielen und/oder Preisausschreiben vermitteln, oder über automatische Teilnahmesoftware ist nicht zulässig, ebenso wenig eine Manipulation des Gewinnspiels.

 

Die J. Bünting Beteiligungs AG behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die falsche Angaben im Rahmen der Registrierung machen, gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen und/oder Manipulationen vornehmen und/oder vornehmen lassen, von dem Gewinnspiel auszuschließen.

 

§ 5 Haftung

Schadenersatzansprüche gegenüber der J. Bünting Beteiligungs AG, deren Angestellten und Erfüllungsgehilfen und/oder verbundenen Unternehmen (z. B. die Combi Einkaufsstätte GmbH & Co. KG), die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel stehen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Ferner haften die J. Bünting Beteiligungs AG, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen und/oder verbundene Unternehmen nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Gewinnspiel-Internetseite bei nicht beeinflussbaren technischen Störungen und Ereignissen höherer Gewalt, sowie von Dritten verursachten Störungen. Die J. Bünting Beteiligungs AG wird jedoch alles Zumutbare unternehmen, um die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit der Gewinnspiel-Internetseite sicherzustellen. Weiterhin haftet die J. Bünting Beteiligungs AG nicht dafür, dass die Gewinnspiel-Internetseite auf dem jeweiligen Teilnehmerrechner ordnungsgemäß funktionsfähig ist. Für Datenverluste, insbesondere im Wege der Datenübertragung, weitere technische Defekte übernimmt die J. Bünting Beteiligungs AG ebenfalls keine Haftung.

 

§ 6 Änderungsvorbehalt / Vorzeitige Beendigung / Ausschluss

Die J. Bünting Beteiligungs AG behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen, abzuändern oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung und / oder Abwicklung des Gewinnspiels aus technischen und/ oder rechtlichen und / oder tatsächlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die J. Bünting Beteiligungs AG zu.

 

§ 7 Datenschutz

Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts für dieses Gewinnspiel ist die J. Bünting Beteiligungs AG, Brunnenstraße 37, 26789 Leer.

Ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erhebt und speichert die J. Bünting Beteiligungs AG die personenbezogenen Daten der Teilnehmer.  Hierzu Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse sowie Name und Alter des Kindes. Nach Beendigung des Gewinnspiels werden die Daten umgehend gelöscht. Für andere Zwecke werden die Daten nicht verwendet.

Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer mit der Verarbeitung und Nutzung dieser Daten durch die J. Bünting Beteiligungs AG für die Durchführung des Gewinnspiels und zur Benachrichtigung über einen Gewinn nach Maßgabe der Teilnahmebedingungen einverstanden. Die J. Bünting Beteiligungs AG übermittelt die Daten zu diesem Zwecke an den Kooperationspartner und ggf. an dessen Agentur. Eine Datenverarbeitung in Staaten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland findet nicht statt.

Falls Sie mit dieser Datenverwendung nicht einverstanden sind, ist eine Teilnahme am Gewinnspiel nicht möglich. Wenn Sie Ihre Betroffenenrechte i.S.d. Art. 15 ff. DSGVO geltend machen wollen, wie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Datenübertragung oder Ihr Recht auf Widerspruch aus Art. 21 DSGVO wenden Sie sich bitte an datenschutzbeauftragte@buenting.de.

Weitere Informationen zur Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie hier (Verlinkung: https://www.moincard.de/Datenschutz).

 

§ 8 Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein und/oder werden oder sollte eine Regelungslücke bestehen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder lückenhafte Regelung wird durch eine solche ersetzt bzw. ergänzt, die den Interessen des Veranstalters und der Parteien am nächsten kommt.

 

Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.